Geltungsbereich Hausratversicherung Versicherungsort ist der Wohnbereich des Versicherungsnehmers einschließlich der Räumlichkeiten, die ausschließlich vom Versicherungsnehmer und seiner Familie genutzt werden. Werden Räumlichkeiten z.B. in Mehrfamilienhäusern gemeinschaftlich benutzt, so sind die Gemeinschaftsräume nicht Teil der Wohnung i.S. der Hausratsversicherung. AG Ettlingen 2 C 385/88-VersR 89,397 (03.02.1989)