Versichertes Risiko Wer gelegentlich in seiner Freizeit eine Arbeit ausführt, durch die ein Schaden verursacht wird, genießt nach den besonderen Bedingungen seiner privaten Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz, auch wenn er bei seiner Arbeit seine beruflichen Fähigkeiten einsetzt. (OLG Karlsruhe, v. 19.03.87 - 12 U 188/89 - VersR 1988)