Obliegenheitsverletzungen beim Versicherungsvertreter Übernimmt es ein Versicherungsvertreter, einen Antrag auf Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung auszufüllen, und unterrichtet der Versicherungsnehmer den Vertreter zutreffend über seinen Gesundheitszustand, so erfüllt er seine Obliegenheit zur wahrheitsgemäßen Anzeige seines gesundheitszustandes auch dann, wenn der Vertreter seine zutreffenden Angaben unzutreffend in das Antragsformular einträgt. (BGH, v. 23.05.89 - IV a ZR 72/88 - NJW 1989)