AGB eines Kreditkartenunternehmens Die in den AGB eines Kreditkartenunternehmens (hier: Diners Club) verwendete Regelung, daß bei einer Firmenkreditkarte neben dem Arbeitgeber auch der Arbeitnehmer in vollem Umfang haftet, ist überraschend und für den Arbeitnehmer nicht erkennbar, wenn die Formulierungen in dem Kartenantrag unklar sind. In einen solchen Fall braucht der Arbeitnehmer nicht zu haften. LG Bremen 6 O 2195/88-NJW-RR 1989,1522 (24.11.1988)