Haftung bei Firmenkarten Die in den AGB eines Kreditkartenunternehmens (hier: Eurocard) verwendete Regelung, daß bei der Firmenbetriebskarte neben dem Arbeitgeber als Hauptkarteninhaber auch der Arbeitnehmer für die von ihm getätigten Zahlungen haftet,ist nicht zu beanstanden. OLG München 1 U 1929/88-NJW-RR 1988,1075; (28.04.1988) OLG Frankfurt 3 U 233/85-NJW-RR 1989,1523. (26.03.1987)