Haftungsklausel bei der Warenhauskreditkarte Die Haftungsklausel in den AGB einer Warenhauskreditkarte "Ab dem Tage des Eingangs der Verlustanzeige entfällt die Haftung des Karteninhabers für mißbräuchliche Verwendung der abhanden gekommenen Karte, ausgenommen grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Karteninhabers" ist nicht zu beanstanden. LG Mainz 6 O 19/88 EWiR Ý9 AGBG 15/88,814 (14.06.1988 URTEIL NICHT RECHTSKRÄFTIG ===========================