Bürgschaft Eine Bürgschaft ist ein Risikoreicher und einseitig verpflichtender Vertrag, der auch von Personen ohne eigenes Vermögen abgeschlossen werden kann. Die Bank ist nicht verpflichtet die Vermögensverhältnisse des Bürgen zu prüfen oder den Bürgen auf sein Risiko hinzuweisen. BGH IX ZR 124/88-NJW 1989,830. (19.01.1989) BGH IX ZR 130/88-NJW 1989,1276. (28.02.1989)