Haustürgeschäfte Kreditverträge, die anläßlich eines unbestellten Vertreterbesuches abgeschlossen werden, sind unwirksam. Eine vorherige Bestellung liegt nicht vor, wenn der Kreditvermittler zwar zuvor das telefonische Einverständnis des Kunden mit seinen Besuch eingeholt hat, der Anruf selbst aber überraschend erfolgte. BGH III ZR 9/88-NJW 1989,3217=WM 1989,1083 (15.06.1989)