Beratungspflicht über Baufinanzierung Eine Bausparkasse macht sich gegenüber einen geschäftlich unerfahrenen Kunden schadensersatzpflichtig, wenn sie ihn unvollständig oder falsch über seine Finanzierungsmöglichkeiten berät. LG Verden 8 O 146/97-VuR 1988,321. (07.07.1988)