Tilgungsverrechnungsklauseln Tilgungsverrechnungsklauseln in Bausparbedingungen sind unwirksam, wenn ihre Auswirkungen durch die Formulierung Tilgungsbeiträge wirken sich von Beginn des auf ihren Eingang folgenden Kalendervierteljahres in der Zinsberechnung aus auch sprachlich eindeutig verständlich gemacht werden. OLG Koblenz 8 U 944/87-NJW 1989,2268=ZIP 1989,909. (09.06.1989)