Unzulässige Tilgungsverrechnung Allgemeine Geschäftsbedingungen die vorsehen, daß die Zinsen eines Hypothekendarlehens jeweils nach dem Stand des Kapitals am Schluß des vergangenen Kalenderjahres berechnet werden, sind unwirksam, wenn die zinssteigernde Wirkung dieser Klausel für den Kunden nicht deutlich gemacht wird. Dem Kreditnehmer steht ein Anspruch auf Neuberechnung und Erstattung zu. BGH III ZR 188/87-NJW 1988,222. (24.11.1988)