Ratenkredit Umschuldung Wird von einer Bank die Vergabe eines Ratenkredits von der Ablösung bestehender Kreditverbindlichkeiten bei einer anderen Bank zur Bedingung gemacht, so ist eine solche Forderung grundsätzlich zulässig. Verlängert sich hierdurch die Laufzeit oder erhöht sich der bisherige Zinssatz, so ist dies noch hinzunehmen. Die Grenzen zur Sittenwidrigkeit eines Vertrags sind jedoch dann überschritten, wenn die umschuldende Bank für den neuen Gesamtkredit eine Verzinsung verlangt, die den ohnehin hohen Marktzins um mehr als 13,5 Prozend-Punkte übersteigt.. Die Tatsache, daß die prozentuale Zinserhöhung nur 83 Prozent beträgt, ändert hieran nichts. Denn durch eine solche Umschuldung wird die besondere Lage eines Schuldners, der einen zusätzlichen Kreditbedarf ohne Erhöhung der Monatsraten decken muß, in einer Weise ausgenutzt, die von der Rechtsordnung nicht gebilligt werden kann. BGH III ZR 30/87-NJW 1989,1659 (24.03.1988)