Nichteinlösung einer Lastschrift Löst die Bank eine Lastschrift aufgrund einer vom Kontoinhaber erteilten Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht ein, so muß sie diesen unverzüglich hiervon unterrichten. Die Nachricht muß spätestens mit der Rückgabe der Lastschrift an den Einreicher erfolgen. BGH XIZR 80/88-WM1989,625=NJW 1989 (28.02.1989)