Wertstellung Eine Klausel in den AGB, die es der Bank ermöglicht, Bareinzahlungen erst einen Tag nach der Einzahlung gutzuschreiben (Wertstellung), ist unwirksam, weil sie den Bankkunden unangemessen benachteiligt, da er dadurch u.U. Zinsen für einen nicht bestehenden Schuldsaldo zahlen muß. BGH XI ZR 54/88-NJW 1989 (17.01.1989)