Datenweitergabe der Banken Die Banken sind nicht berechtigt, von ihren Kunden eine pauschale Einwilligung zur Weitergabe aller über sie gespeicherten Daten zu verlangen, sondern sind verpflichtet, in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen den Interessen der Schufa an einer Weitergabe der Daten vorzunehmen. BGH, 19.09.85 - 3 ZR 213/83 - NJW 1986)