Arzneimittelhersteller Die Gebrauchsinformation eines Arzneimittels muß Warnhinweise enthalten, wenn Gesundheitsschäden des Verbrauchers zu befürchten sind. Dies gilt insbesondere für Gefahren, die bei einem übermäßigen Gebrauch eines Arzneimittels entstehen können, das von dem Patienten in dramatischen Situationen - z. B. Asthmaanfällen - selbst eingenommen wird. BGH, 24.01.1989 - VI ZR 112/88 - NJW 1989, 1542 = VersR 1989)