Dämmplatten Werden Dämmplatten aufgrund einer fehlerhaften Verlegeanleitung des Herstellers verbaut, und verursachen sie danach Knackgeräusche im Haus des Eigentümers, so kann der Hersteller aus den Grundsätzen der Produkthaftung zur Beseitigung der Geräusche verpflichtet sein. (OLG Oldenburg, 11.11.87 - 2U 109/87 NJW-RR 1988)