Die Instruktionspflicht Wie bei technischen Geräten (z.B. Fahrräder Autos) üblich, ist nach einer kurzen Einfahrzeit eine Überprüfung des festen Sitzes einzelner Teile erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Hersteller solcher Geräte verletzt seine Instruktionspflicht, wenn er den Verbraucher auf diesem Umstand nicht eindeutig und nachdrücklich hinweist. LG Bremen 9 0 854/1988-ZIP 1989