Vertragsbeendigung Wird ein Leasingvertrag vorzeitig beendet, sind die zur sorfortigen Zahlungen fällig gestellten restlichen Leasingraten, die der Leasingnehmer auf einmal an die Leasingfirma zahlen muß, mindestens mit dem Zinssatz abzuzinsen, den die Leasinggeberin für die Restfinanzierung zu zahlen hat OLG Düsseldorf 10 U 48/88-NJW-RR1989