Unrichtige Lieferbestätigung Unterschreibt der Leasingnehmer eine Lieferbestätigung, ohne die Sache erhalten zu haben, macht er sich gegenüber dem Leasinggeber schadensersatzpflichtig. Er haftet jedoch nicht für den ganzen Schaden. In erster Linie ist der Lieferant dem Leasinggeber haftbar. Das Fehlverhalten des Lieferanten muß sich der Leasinggeber im Verhältnis zum Leasingnehmer anrechnen lassen. OLG Bremen 3 U 10/88-ZIP 1989