Leasingsache Unterschreibt der Kunde beim Händler einen an den Leasinggeber gerichteten Antrag auf Abschluß eines Leasingvertrages über die von ihm ausgesuchte Leasingsache, kann er sein Angebot widerrufen, solange der Händler den Antrag noch nicht an den Leasinggeber geschickt hat. BGH VIII ZR 303/87-NJW-RR1989,757=ZIP 1989