Leasinghändler Der Händler haftet dem Leasingnehmer auf schadenersatz, wenn er bei Entgegennahme eines Antrags auf Abschluß eines mehrjährigen Leasingvertrags mit dem Leasingnehmer ein zusätzliches einmaliges Kündigungsrecht nach zwölf Monaten vereinbart hat und nicht dafür sorgt, daß dieses Kündigungsrecht auch Vertragsinhalt des Leasingsvertrages wird. OLG Düsseldorf 10 U 162/88-ZIP 1989 A 59 Nr.225.