Leasingvertrag Wählt ein Kunde infolge falscher Beratung des Händlers einen für ihn nicht geeigneten Leasinggegenstand (Computer) aus, ist er im Verhältnis zum Leasingggeber so zu stellen, als wäre der Leasingvertrag nie zustande gekommen. OLG Koblenz 2 U 4/86-NJW-RR 1989