Reparaturkosten Unwirksam sind Klauseln in Reparaturverträgen, die Reparaturkosten auch für den Fall vorsehen, daß die Reparatur überhaupt nicht oder nur provisorisch durchgeführt werden kann. Ebenso sind AGB unwirksam, die beinhalten, daß jede weitere angebrochene halbe Stunde als halbe Stunde berechnet wird". LG Düsseldorf 12 0 292/87-VuR 1989