Umgehungsgeschäfte Werden die in der Wohnung geplanten Verkaufsverhandlungen kurzfristig in ein Cafe verlegt und kommt es dort zum Abschluß eines Partnervermittlungsvertages, so handelt es sich zwar nicht um einen Vertragsabschluß in einer Privatwohnung aber um ein typisches Geschäft, daß es sich bei dem Vertragsabschluß um ein Umgehungsgeschäft handelt und daher der Kunde ein Widderufs recht hat. AG Freising 2 C 80/88-NJW-RR 19890