Was sind Freizeitveranstaltungen ? Eine Verbraucherveranstaltung mit dem Motto ,,Für die Familie", die aus Verkaufsveranstaltung, Unterhaltungs- und Informationsprogramm besteht, und dadurch dem Besucher die Möglichkeit eröffnet, seine Freizeit zu gestalten, stellt grundsätzlich eine Freizeitveranstaltung im Sinne des Haustürwiderrufsgesetz dar und verpflichtet die auf dieser Veranstaltung verkaufenden Unternehmen, den Kunden über das Widerrufsrecht zu belehren. OLG Stuttgart 13 U 268/87-NJW-RR 1988 (13.07.1988)