Bestellung durch den Kunden, die zum Ausschluß des Widerrufsrechts führt. Eine Bestellung des Vertragspartners durch den Kunden zu Vertrags- verhandlungen im Sinne des Ý1 Abs.2 Nr.1 HWiG setzt voraus, daß der Kunde den Vertragspartner von sich aus zu Vertragsverhandlungen ( Und nicht nur zu Informationszwecken ) gebeten hat und sich nicht lediglich zu den Vertragspartner angetragenen Verhandlungen (z.B. aufgrund eines gerade vorher getätigtem Telefonanrufes) bereit gefunden hat. Die vom Kunden unterschriebene Erklärung, daß er den Verkäufer zu sich gebeten hat, ist wegen Verstoßes gegen das AGB_Gesetz unwirksam. OLG Frankfurt 2 U 138/88-NJW-RR 1989 (02.12.1988)