Abzahlungsgeschäft Kann sich der Käufer selbst nicht auf den Schutz des Abzahlungsgestzes berufen, weil er im Handelsregister eingetragener Kaufmann ist ( Ý8 AbzG ), so schützt diese Gesetz auch nicht den Verbraucher, der den Abzahlungsvertrag mit unterzeichnet hat und gemeinsam mit dem Kaufmann - als Gesamtschuldner - zur Zahlung der Raten verpflichtet ist. OLG Köln 20 U 37/88-NJW-RR 1989 (12.07.1988)