Hesteller-Garantie Die Garantiebedingungen eines Herstellers von Geräten sind unwirksam, wenn sie so ausgestaltet sind, daß der Käufer sie als Beschränkung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer verstehen kann und dadurch von der Durchsetzung dieser ihm zustehenden Rechte abgehalten wird. BGH VIII ZR 58/87-NJW 1988 (23.03.1988)