Formaldehyd-Küche Wer Möbel (hier: eine Einbauküche) kauft und kurz danach feststellt, daß diese mehr Formaldehyd abgeben als zulässig, der kann den Kaufvertrag über diese Möbel entweder rückgängig machen oder aber eine Herabsetzung des kaufpreises verlangen. OLG Frankfurt 1 U 109/87-NJW-RR 1988 (09.05.1988)