Weine Weist ein als Auslese gekaufter Wein die Merkmale einer Auslese nur deshalb auf, weil ihm Diethylenglykol ( Ein weinrechtlich unerlaubter Fremdstoff) zugesetzt wurde, so unterliegen die Rechte des Käufers nicht der kurzen sechsmonatigen Verjährungsfrist. Der Käufer hat vielmehr bis zu 30 Jahre lang Zeit, um den Vertrag aufzulösen und den gezahlten Kaufpreis zurückzufordern ((Diethylenglykol = Besser bekannt als Frostschutzmittel.)) =_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_=_= BGH VIII ZR 247/87-NJW 1989 (9.05.1988)