Gewährleistung beim Möbelkauf Eine Klausel in den AGB eines Warenhauses ist Unwirksam, wenn sie festlegt, daß sich die Gewährleistung nicht auf handelsübliche Farb und Masserungsabweichungen bei Holzoberflächen sowie auf handelsübliche Abweichungen bei Textilien in der Ausführung gegenüber Stoffmustern erstreckt. BGH VIII ZR 142/88-NJW-RR 1989 ( 18.01.1989 )