Unpünktliche Lieferung Wird die bestellte Ware zum Vereinbarten Zeitpunkt nicht geliefert, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er dem Verkäufer eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat und diese Frist ergebnislos verstrichen ist. Dieses Recht des Kunden kann durch Klauseln in den AGB des Verkäufers grundsätzlich weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. Deshalb ist eine Klausel in den AGB eines Warenhauses unwirksam, nach der das Rücktrittsrecht nur innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nahfrist ausgeübt werden kann. Wirksam ist demgegenüber eine Bestimmung in den AGB, die festlegt, daß der Kunde den Rücktritt schriftlich erklären muß. BGH 18.01.1989 VIII ZR 142/88-NJW-RR 1989,625.