Umweltschutz Werbung Wirbt der Verkäufer für ein bestimmtes Produkt (hier: eine Wasserenthärtungsanlage) mit direkten Anspielungen auf eine saubere und gesunde Natur, so muß er den Käufer auch ungefragt über die negative Empfehlung einer Umweltbehörde informieren. Dies muß in angemessener und unmißverständlicher Form erfolgen. Unterbleibt die gebotene Aufklärung, so kann sich der Käufer - durch Anfechtung - vom Vertrag lösen. (LG Berlin, Urteil v. 17.10.88 - 51 S 287/87 - NJW-RR 1989, 504)