Feuchte Wohnung Feuchtigkeit in Wohnungen ist ein Mangel, der den Mieter zur Minderung der Miete berechtigt. Diese Mietminderung ist nur dann ausgeschlossen, wenn der Mangel auf ein vertragswidriges Verhalten des Mieters zurückzuführen ist. Wenn sich nicht klären läßt, ob die Feuchtigkeit auf einen Baumangel oder auf unsachgemäßem Verhalten des Mieters beruht, hat der Vermieter das Nachsehen und muß die Mietminderung hinnehmen. (Urteil des Landgerichts Kiel vom 23.10.85; AZ 1 S 8/85)