Wenn die Teerdecke schmilzt Wenn die Teerdecke schmilzt: Kippt ein abgestelltes Motorrad auf ein Auto, weil der Ständer in den durch die Sonne aufgeweichten Straßenteer einsackt, muß die Versicherung des Motorradfahrers für den Schaden am Auto aufkommen. Das Landesgericht Nürnberg-Fürth entschied jetzt, daß ihn in diesem Fall zwar kein Verschulden treffe. Aber er hafte wegen der "Betriebsgefahr" für den Schaden, da das Umkippen nach dem Aufbocken auf den Doppelständer ein typisches Motorrad-Risiko sei. LG Nürnberg-Fürth (ZfS 1990, 220)