Nutzungsausfall fürs Fahrrad Nutzungsausfall auch fürs Fahrrad: Wer sein Rad braucht und nicht benutzen kann, weil es bei einem Verkehrsunfall beschädigt wurde, kann vom schuldigen Autofahrer Nutzungsausfall verlangen. Das Amtsgericht Frankfurt sprach jetzt einem Radfahrer eine Entschädigung in Höhe der Kosten eines Mietfahrrads zu, bis das Rad repariert oder Ersatz beschafft ist AG Frankfurt (Az: 32 C 5136/89-19).