Schlechtes Vorbild Autofahrer, die ihren fahrbaren Untersatz im absoluten Halteverbot auf dem Bürgersteig parken, dürfen auch ohne Verkehrsbehinderung abgeschleppt werden, weil ihr Verstoß als "schlechtes Vorbild" wirken kann. (Bundesverwaltungsgericht, 7 B 179/89)