Werbungskosten Schuldzinsen für einen Kredit zur Anschaffung festverzinslicher Wertpapiere sind in vollem Umfang Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Allerdings nur dann, wenn auf Dauer gesehen ein Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben erwartet werden kann. (Bundesfinanzhof VIII R 200/78)