Unterhalt Für den Anspruch auf Unterhaltszahlung sind grundsätzlich die Lebens-, d. h. Einkommensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung maßgebend. Ein anderer Zeitpunkt gilt, wenn ein Ehepaar vor der Scheidung längere Zeit getrennt gelebt hat. In einem solchen Fall sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Trennung und nicht der Lebensstandard zum Zeitpunkt der späteren Scheidung maßgebend. (Bundesgerichtshof IVb ZR 661/80)