Mofa Wer an seinem Mofa unzulässige Änderungen vornimmt und zum Beispiel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit heraufsetzt, kann nicht damit rechnen, bei einem verschuldeten Unfall Geld aus der Haftpflichtversicherung zu bekommen. (Oberlandesgericht Saarbrücken, 3 U 164/84)