Auffahrunfall Bei einem Auffahrunfall muß nicht - wie sonst üblich - von der Schuld des Auffahrenden ausgegangen werden, wenn "ernsthaft die Möglichkeit in Betracht kommt, daß das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich in die Fahrspur des Auffahrenden gewechselt ist und ihm damit den Bremsweg verkürzt hat". (Oberlandesgericht Köln, 12 U 162/89)