Möbel Werden Möbel später als am vereinbarten Termin geliefert, so steht dem Käufer für jeden Tag Schadensersatz zu. In diesem Fall muß ein Unternehmen Ersatz in Höhe von 450 Mark für eine drei Wochen zu spät gelieferte Einbauküche leisten. (Landgericht Tübingen, 1 S 145/88)