Unlauterer Wettbewerb Eine Werbung, die für sogenannte Butterfahrten mit der unentgeltlichen Abgabe von Gutscheinen für eine Kaffeefahrt beziehungsweise eine Expreß-Linienfahrt wirbt, ist wegen unerlaubten Anlokens sittenwiderig im Sinne des Gesetzes. Oberlandesgericht Hamburg- 3 U 67/80