Bäumefällen Wer auf seinem eigenen Grundstück oder einem ihm zur Pflege oder Bewirtschaftung anvertrauten Grundstück Bäume fällt, die einen festgelegten Baumumfang überschreiten, kann sich strafbar machen und muß mit einer Geldbuße rechnen. Oberlandesgericht Düsseldorf- 5 SS OWi 286/81