Trauerkleidung Der ernsthafte Wunsch eines Menschen, aus Anlaß des Todes eines nahen Angehörigen seiner Trauer durch Trauerkleidung Ausdruck zu verleihen, wird allgemein geachtet und verpflichtet das Sozialamt zur Kostenübernahme. Hessicher Verwaltungsgerichtshof- 9 UE 1702/87