Gesundheitsuntersuchung Stellt ein Arzt bei einer Gesundheitsuntersuchung für eine Lebensversicherung gravierende Gesundheitsschäden fest, so ist er verpflichtet, auch den Patienten darüber zu informieren. Anderenfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Oberlandesgericht Köln - 27 W 23/89