Lizenzvereinbarung 1. VERTRAGSGEGENSTAND: Die e-merge GmbH gewährt dem Erwerber des Vollprodukts eine Lizenz zur nicht ausschließlichen Nutzung für das vorliegende Produkt. Der Benutzer erhält das Recht, die erworbene Software auf einem Arbeitsplatz zu nutzen. Das Eigentum und die Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte an der Software verbleiben bei der e-merge GmbH. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Nutzung der Lizenzprogramme liegt beim Käufer der Programme. Die Shareware- oder Testversion des Programms darf für die Dauer von 30 Tagen zu Prüfzwecken getestet werden. Wenn das Programm nach Ablauf dieser Testphase weiter genutzt werden soll, so ist der Benutzer gehalten, durch die Registrierung des Programms eine Lizenz zu erwerben. 2. KOPIERVERBOT: Das vorliegende Programm sowie die schriftliche Dokumentation darf vom Anwender mit Ausnahme der Herstellung einer Kopie der Software zu Sicherungszwecken weder ganz noch auszugsweise kopiert und weitergegeben werden. Die unlizenzierte Sharewareversion ist von diesem Verbot ausgenommen, solange das Programmpacket unverändert und vollständig weitergegeben wird. 3. ÄNDERUNGSVERBOT: Es dürfen an der vorliegenden Software keine Änderungen vorgenommen oder durch Dritte vorgenommen lassen werden. Die Software darf weder im Ganzen, noch in einzelnen Teilen aufgelöst, entschlüsselt oder dekompiliert werden. 4. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG: Es ist bekannt, daß nach dem heutigen Stand der Technik Fehler in Softwareprogrammen und in der dazugehörigen Dokumentation nicht ausgeschlossen werden können. Daher ist der Gegenstand des Vertrages eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. Der Autor garantiert NICHT die Eignung des Programmes für einen bestimmten Anwendungsfall oder eine bestimmte Hardwarekonfiguration. Weiterhin ist er UNTER KEINEN UMSTÄNDEN für Schäden haftbar, die sich aus der Nutzung oder Unfähigkeit zur Nutzung des vorliegenden Produktes ergeben. Dies schließt den Verlust von Geschäftsgewinnen, die Unterbrechung der geschäftlichen Abläufe, den Verlust von Daten sowie alle übrigen materiellen und ideellen Verluste und deren Folgeschäden ein und gilt selbst dann, wenn der Autor zuvor ausdrücklich auf die Möglichkeit derartiger Schäden hingewiesen worden ist. Sollte ein Fehler entdeckt werden, so ist der Hersteller bestrebt, diesen so schnell wie möglich zu korrigieren. Darüberhinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen. DURCH DIE NUTZUNG DER VORLIEGENDEN SOFTWARE ERKLÄRTDER ANWENDER SEIN EINVERSTÄNDNIS MIT O.G. GARANTIE- UNDHAFTUNGSAUSSCHLUSS. 5. WIRKSAMKEIT VON VERTRAGSBEDINGUNGEN: Sollten einzelne oder mehrere der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. Der Erfüllungsort und alleinige Gerichtsstand ist Münster/Westfalen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 6. RECHTE DRITTER, EINGETRAGENE WARENZEICHEN Alle anderen erwähnten Produktnamen sind Marken ihrer Herstellerfirmen und werden hiermit anerkannt.