Betriebssystem: |
|
Windows®
2000/XP |
CPU: |
|
Intel Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,2 GHz |
Arbeitsspeicher: |
|
256 MB
RAM (Windows 2000) / 512 MB RAM (Windows XP) |
Freier
Festplattenspeicher: |
|
1,7 GB |
|
|
|
Grafik: |
|
DirectX
9.0c-kompatible 64-MB-Grafikkarte mit Hardware T&L-Unterstützung (GeForce
2/Radeon 7500 oder besser) |
Sound: |
|
DirectX 9.0c-kompatible Soundkarte |
DirectX®: |
|
Sid Meier's Civilization 4 DirectX® |
Betriebssystem: |
|
Windows®
2000/ XP |
CPU: |
|
Intel Pentium 4- oder AMD Athlon-Prozessor mit mindestens 1,8 GHz |
Arbeitsspeicher: |
|
512 MB RAM |
Freier
Festplattenspeicher: |
|
1,7 GB |
|
|
|
Grafik: |
|
128-MB-Grafikkarte mit DirectX 8-Unterstützung (Pixel-
& Vertex-Shader) |
Sound: |
|
DirectX
9.0c-kompatible Soundkarte |
DirectX®: |
|
Sid Meier's Civilization 4 DirectX® |
Windows 2000 |
|
Service Pack 1 oder höher |
Windows XP |
|
Home oder Professional mit Service Pack 1 oder höher PLUS Internet Explorer 6.0 oder höher |
Wenn das Spiel auf Ihrem Computer nur
sehr langsam läuft, vermindern Sie alle Grafikdetails auf das Minimum.
Verändern Sie dann nach und nach alle Einstellungen, bis Sie ein ausgewogenes
Verhältnis zwischen Spielbarkeit und grafischer Qualität gefunden haben.
Sie können die Grafik-Einstellungen aufrufen, indem Sie die Tasten [Strg – O]
drücken oder im Hauptmenü des Spiel den Punkt Optionen
wählen.
Veraltete oder unpassende
Grafikkarten-Treiber sind der Hauptgrund für den größten Teil aller aller
möglichen Probleme mit der Grafik. Bevor Sie sich mit einem Problem an den
Kundendienst wenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie den aktuellsten
offiziell vom Hersteller Ihrer Grafikkarte veröffentlichten Treiber installiert haben.
Die aktuellsten README-Informationen finden Sie unter http://www.2kgames.de/civ
Wenn der Sound des Spiels nicht fehlerfrei abgespielt wird (z. B. falsche Lautstärke, fehlende Audiokanäle, Abstürze oder andere Probleme), schalten Sie den Treiber für Ihre Soundkarte auf den Standardtreiber MILES Fast 2D um.
Um
möglichst viel Spaß an Civilization IV zu haben, besuchen Sie
unsere Internetseite :
http://www.2kgames.com/
Tel.:
1-866-219-9839
E-Mail: usa@take2support.com
http://www.take2games.com/support
Express-Hotline:
0190 / 82 48 79 (1,86 € / Minute)
Standard-Hotline: 0190 / 14 54 54 (0,62 € / Minute)
http://www.take2.de/onlinesupport
§
1 Geltungsbereich
(1)
Diese Lizenz- und Garantiebedingungen stellen eine abschließende Vereinbarung
zwischen der Take 2 Interactive GmbH ("Take 2"), mit Sitz in München,
und dem Kunden über die Benutzung dieses Computerspiels ("Spiel"),
des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials sowie über die Haftung
für etwaige Mängel dieser Gegenstände dar.
(2)
Dritte, insbesondere Verkäufer, sind nicht befugt, Nutzungsgestattungen oder
Garantieerklärungen irgendwelcher Art zu Lasten von Take 2 abzugeben.
§
2 Urheberrechte und gewerbliche Schutzrechte
(1)
Das Computerspiel ist zugleich audiovisuelle Darstellung und Computerprogramm
("Programm") und unterliegt daher dem besonderen Schutz der §§ 69a
ff. UrhG.
(2)
Take 2 behält sich sämtliche an oder im Zusammenhang mit dem Computerspiel,
dem Benutzerhandbuch sowie dem sonstigen Begleitmaterial begründeten Rechte
vor. Sie bleibt insbesondere Inhaberin der urheber- und
leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte an den audiovisuellen Darstellungen
des Computerspiels und an Teilen hieraus (wie z.B. Charakteren, Charakternamen,
Handlungselementen, Dialogen, Szenen, Figuren, bildlichen Darstellungen und
akustischen und musikalischen Elementen). Sie bleibt auch Inhaberin der Marken,
Titel und sonstigen Kennzeichenrechte.
§
3 Vervielfältigung, Sicherungs- und Ersatzkopien, Originaldatenträger
(1)
Der Kunde darf von dem gelieferten Computerspiel KEINE Kopien, insbesondere
keine Sicherungskopien anfertigen. Erlaubt sind nur für die Benutzung des
Spiels notwendige Vervielfältigungen wie die Installation des Spiels vom
Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten Hardware, soweit
dies vom Kopierschutz nicht verhindert wird, sowie das Laden des Spiels in den
Arbeitsspeicher.
(2)
Ebenfalls untersagt ist das Vervielfältigen des Benutzerhandbuchs und des
sonstigen Begleitmaterials.
(3)
Nach der Installation des Spiels auf den Massenspeicher der eingesetzten
Hardware darf der Originaldatenträger nur noch als Sicherheitskopie und zu rein
archivarischen Zwecken verwendet werden. Wird der Originaldatenträger beschädigt
oder in sonstiger Weise unbrauchbar, so kann der Kunde die Rechte des § 9 Abs.
3 geltend machen bzw. – wenn dessen Voraussetzungen nicht vorliegen – gegen
Einsendung des Originaldatenträgers bei Take 2 eine Ersatzkopie anfordern. Der
Kunde hat hierfür eine Kostenpauschale in Höhe von 10,- € zu entrichten. Das
Verfahren zum Erwerb der Ersatzkopie ist im Benutzerhandbuch unter dem Punkt
"CD-Tausch" genauer beschrieben.
§
4 Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
(1)
Der Kunde darf das gelieferte Computerspiel auf jeder ihm zur Verfügung
stehenden Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muß er
das Spiel von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches
Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist
unzulässig.
(2)
Der Einsatz des überlassenen Computerspiels innerhalb eines Netzwerkes oder
eines sonstigen Mehrstationen-Rechensystems ist unzulässig, sofern damit die Möglichkeit
zeitgleicher Mehrfachnutzungen des Spiels geschaffen wird, es sei denn der Kunde
erwirbt eine gesonderte Netzwerklizenz.
§
5 Dekompilierung und Programmänderungen
(1)
Die Rückübersetzung des im Computerspiel enthaltenen Programmcodes in andere
Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der
verschiedenen Herstellungsstufen des Programms (Reverse-Engineering) sind unzulässig.
(2)
Die Entfernung des Kopierschutzes ist unzulässig. Nur wenn der Kopierschutz die
störungsfreie Spielnutzung beeinträchtigt oder verhindert und bzw. Take 2
trotz einer entsprechenden Mitteilung des Kunden unter genauer Beschreibung der
aufgetretenen Störung die Störung nicht innerhalb von vier Wochen beseitigen
kann oder will, darf der Kopierschutz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit
des Computerspiels entfernt werden. Für die Beeinträchtigung oder Verhinderung
störungsfreier Benutzbarkeit durch den Kopierschutz trägt der Kunde die
Beweislast. Die besondere Informationspflicht des Kunden nach § 11 der
vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen ist zu beachten.
(3)
Andere als die in Abs. 2 geregelten Programmänderungen zum Zwecke der sonstigen
Fehlerbeseitigung sind nur zulässig, wenn das geänderte Programm allein im
Rahmen des eigenen Gebrauchs eingesetzt wird. Zum eigenen Gebrauch im Sinne
dieser Regelung zählt insbesondere der private Gebrauch des Kunden. Daneben zählt
zum eigenen Gebrauch aber auch der zu beruflichen oder erwerbswirtschaftlichen
Zwecken dienende Gebrauch, sofern er sich auf die eigene Verwendung durch den
Kunden beschränkt und nicht nach außen hin in irgendeiner Art und Weise
gewerblich verwertet werden soll.
(4)
Die im vorstehenden Absatz angesprochenen Handlungen dürfen nur dann
kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen
Wettbewerbsverhältnis mit dem Take 2 bzw. dem Programmhersteller stehen, wenn
Take 2 bzw. der Programmhersteller die gewünschten Programmänderungen nicht
gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Take 2 bzw. dem
Programmhersteller ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme
einzuräumen.
(5)
Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Computerspielidentifikation
dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§
6 Spieländerungen
(1)
Es ist dem Kunden gestattet, unter Verwendung des Computerspiels, des
Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials, insbesondere unter
Verwendung des Level Editor, neue
Levels, "Add-on"-Pakete oder andere, auf dem Computerspiel beruhende
Produkte (gemeinsam "Spieländerungen" genannt) herzustellen und zu
verbreiten, wenn er dabei folgende Bedingungen beachtet: (a) die Spieländerungen
müssen, um spielfähig zu sein, einer legal erworbenen Originalversion des
Computerspiels bedürfen; (b) sie dürfen keine in irgendeiner Weise geänderte
Spielausführungsdatei enthalten; (c) sie dürfen weder die Rechte Dritter (z.B.
Urheber-, Persönlichkeits- oder Kennzeichenrechte) noch gesetzliche
Bestimmungen (z.B. Jugendschutzgesetze) verletzen; (d) die Nutzung und Vertrieb
der Spieländerungen muss unentgeltlich erfolgen, d.h. weder der Kunde noch ein
Dritter darf in irgendeiner Weise von der Nutzung oder dem Vertrieb der Spieländerungen
finanziell profitieren; (e) für den Level Editor und anderen Entwicklungstools
wird kein Support § 10 gewährt. Take 2 befürwortet die nicht-kommerzielle
Verbreitung von qualitativ hochwertigen Spieländerungen.
(2)
Mit Zustimmung von Take 2, d.h. aufgrund einer gesonderten, schriftlichen
Lizenzvereinbarung zwischen Take 2 und dem Kunden, darf der Kunde die Spieländerungen
kommerziell vertreiben.
§
7 Nicht gestattete Nutzungshandlungen
(1)
Sofern dies durch diese Lizenz- und Garantiebedingungen nicht ausdrücklich
gestattet ist, ist der Kunde nicht berechtigt, das Computerspiel, das
Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder Teile (z.B. Charaktere,
Figuren, Dialoge oder sonstige Elemente) hieraus zu vervielfältigen, zu verändern,
zu verbreiten (insbesondere zu vermieten oder zu verleihen) oder öffentlich
wiederzugeben. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, das
Computerspiel, das Benutzerhandbuch sowie das sonstige Begleitmaterial oder
Teile hieraus über das Internet oder ein vergleichbares Netz zum Abruf zugänglich
zu machen oder an eine andere Person (z.B. über E-mail oder über einen
Internet-Dateidienst wie FTP oder Peer-to-Peer) zu übertragen.
(2)
Grundsätzlich stellt jede nicht nach diesen Lizenz- und Garantiebedingungen
gestattete Vervielfältigung, Verbreitung (insbesondere über das Internet oder
vergleichbare Netze) oder öffentliche Wiedergabe des Computerspiels, des
Benutzerhandbuchs oder des sonstigen Begleitmaterials ein
Urheberrechtsverletzung dar, die von Take 2 zivil- und gegebenenfalls auch
strafrechtlich verfolgt wird.
§
8 Weiterveräußerung
(1)
Der Kunde darf das Computerspiel einschließlich des Benutzerhandbuchs und des
sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken,
vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der
vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen auch ihm gegenüber einverstanden.
Im Falle der Weitergabe muss der Kunde dem neuen Kunden sämtliche
Computerspielkopien übergeben und die nicht übergebenen Kopien vernichten.
Infolge der Weitergabe erlischt das Recht des alten Kunden zur Spielnutzung.
(2)
Der Kunde darf das Computerspiel nicht an Dritte veräußern, wenn der begründete
Verdacht besteht, der Dritte werde diese Lizenz- und Garantiebedingungen
verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.
§
9 Garantie
(1)
Take 2 garantiert, dass der Originaldatenträger des Computerspiels bei sachgemäßer
Behandlung für die Dauer von neunzig (90) Tagen ab dem durch die Quittung
nachgewiesenen Erwerbsdatum frei von Material- und Fabrikationsmängeln ist.
Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer
Betracht. Eine unsachgemäße Behandlung liegt auch dann vor, wenn der Kunde den
Originaldatenträger unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört. Unberührt
hiervon ist das Recht des Kunden nach § 3 Abs. 3 Satz 2 gegen eine
Kostenpauschale eine Ersatzkopie zu verlangen.
(2)
Eine über die Garantie gem. Abs. 1 hinausgehende Garantie oder Gewährleistung
besteht nicht. Insbesondere garantiert oder gewährleistet Take 2 nicht, dass
das Computerspiel zeitlich unbegrenzt und/oder fehlerfrei funktioniert und den
Bedürfnissen des Kunden entspricht.
(3)
Tritt trotz sachgemäßer Behandlung innerhalb des in Abs. 1 genannten
Garantiezeitraums ein nicht unerheblicher Material- oder Fabrikationsmangel an
dem Originaldatenträger auf, so kann der Kunde entweder die Lieferung eines
mangelfreien Originaldatenträgers verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die
in Satz 1 genannten Rechte können nur innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf des
Garantiezeitraums geltend gemacht werden. Der Rücktritt ist für einen Zeitraum
von vier Wochen nach durch Quittung nachgewiesenem Erwerbsdatum auch dann zulässig,
wenn der Kunde das Computerspiel nicht installieren kann.
(4)
Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Insbesondere ist Take 2
nicht zum Ersatz von Mangelfolgeschäden, d.h. von nicht unmittelbar in Mängeln
des Originaldatenträger, des Benutzerhandbuchs oder dem sonstigen
Begleitmaterial bestehenden Schäden verpflichtet.
(5)
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14
ProdHG).
§
10 Support
Der
von Take 2 gewährte Support ergibt sich aus dem Benutzerhandbuch und dem
sonstigen Begleitmaterial.
§
11 Informationspflichten
Darf
der Kunde nach § 5 Abs. 2 der vorliegenden Lizenz- und Garantiebedingungen den
Kopierschutz oder sonstige Schutzroutinen entfernen, muss er die Vornahme der
entsprechenden Programmänderung dem Lieferanten schriftlich anzeigen. Die
Mitteilung muss eine möglichst genaue Beschreibung der Störungssymptome, der
vermuteten Störungsursache sowie insbesondere eine eingehende Beschreibung der
vorgenommenen Programmänderung umfassen.
§
12 Vertragslaufzeit
Die
Nutzungsgestattung endet automatisch, wenn der Kunde diese Lizenz- und
Garantiebedingungen verletzt.
§
13 Schlussbestimmungen
(1) Auf sämtliche
Rechte und Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von diesen Lizenz- und
Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen Take 2 und dem Kunden
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts Anwendung.(2)
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem
von diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis
zwischen Take 2 und dem Kunden ist - soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat -
der Geschäftssitz von Take 2. Take 2 ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3)
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten aus und im Zusammenhang mit dem von
diesen Lizenz- und Garantiebedingungen erfassten Vertragsverhältnis zwischen
dem Kunden - soweit dieser Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist - und
Take 2 ist der Geschäftssitz von Take 2.
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