LESEN SIE DIE FOLGENDE ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG BITTE SORGFÄLTIG DURCH, BEVOR SIE DIESES SOFTWARE- PROGRAMM INSTALLIEREN. Dieses Software- oder Konsolenprogramm (im Folgenden "Programm" genannt), einschließlich aller gedruckten Unterlagen, der gesamten Online- oder elektronischen Dokumentation sowie aller Kopien und aller von diesem Programm und diesen Materialien abgeleiteten Arbeiten, ist das urheberrechtlich geschützte Werk von Vivendi Universal Games, für den deutschsprachigen Raum vertreten durch die Vivendi Universal Interactive Publishing Deutschland GmbH. Alle Rechte, außer den hier ausdrücklich genannten, vorbehalten. ENDBENUTZER-LIZENZVEREINBARUNG 1. Beschränkte Benutzerlizenz Vivendi Universal Games (im Folgenden "der Lizenzgeber") räumt hiermit - und mit der Installation des Programms erklären Sie sich damit einverstanden - eine beschränkte, nicht-exklusive Lizenz ein sowie das Recht, eine (1) Kopie des Programms zu installieren und diese zu Ihrem eigenen Gebrauch auf einem Heim- oder tragbaren Computer oder einer Konsole zu benutzen. Die Installation des Programms in einem Netzwerk, bzw. die Nutzung der Software auf mehreren Computern auf einmal, ist ohne ausdrückliche Erlaubnis im Rahmen der Lizenzvereinbarung untersagt. Sie müssen die dazugehörigen Handbücher lesen und die dazugehörigen Vereinbarungen akzeptieren, falls Folgendes gegeben ist: a) Das Programm verfügt über eine Multiplayer-Funktion; b) Das Programm enthält des Weiteren einen Level-Editor (im Folgenden "Editor" genannt), der es Ihnen erlaubt, Levels eigenen Zuschnitts oder andere Materialien (im Folgenden "neue Materialien" genannt) zu Ihrem persönlichen Gebrauch in Verbindung mit dem Programm zu erzeugen. Jede Benutzung des Editors oder aller neuen Materialien unterliegen dieser Lizenzvereinbarung. Für das Programm wird eine Lizenz erteilt, es gilt nicht als verkauft. Ihre Lizenz verleiht keinen Rechtsanspruch oder den Eigentum an dem Programm. Für den Gebrauch der Konsole gilt als "Nutzung" das Laden der Software in den temporären Speicher (also RAM oder Cache) der Konsole. 2. Eigentum Alle Rechtsansprüche, Eigentumsrechte und geistigen Eigentumsrechte an dem Programm und auf das Programm sowie alle Kopien davon (dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, alle Titel, Computercodes, Themen, Objekte, Charaktere, Charakternamen, Stories, Dialoge, Slogans, Ausdrücke, Konzepte, Bildmaterial, Animationen, Geräusche, musikalische Kompositionen, audiovisuelle Effekte, Bedienungsmethoden, moralische Rechte), jede damit im Zusammenhang stehende Dokumentation sowie in das Programm eingebaute "Applets" (spezielle Applikationen) sind Eigentum des Lizenzgebers oder seiner Lizenzgeber. Das Programm ist im Rahmen des Urheberrechtsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, internationaler und europäischer Copyright-Verträge und Konventionen sowie anderer Gesetze geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Lizenzgeber der verschiedenen Komponenten des Programms behalten sich rechtliche Schritte im Falle einer Verletzung dieser Lizenzvereinbarung vor. 3. Verpflichtungen des Endbenutzers A. An die vorstehende Lizenzgewährung gebunden, dürfen Sie weder Kopien, Fotokopien, Reproduktionen, Übersetzungen, Rückentwicklungen, Quellcode- Herleitungen, Modifikationen, Disassemblierungen, Dekompilationen oder abgeleitete Programme bzw. Arbeiten herstellen, die ganz oder in wesentlichen Teilen auf dem Programm basieren, noch irgendwelche Eigentumsanzeigen oder Eigentumsetiketten auf dem Programm anbringen, ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von dem Lizenzgeber erhalten zu haben. B. Sie haben die Lizenz für das Programm als ein einziges Produkt. Seine Bestandteile dürfen nicht zur Benutzung auf mehr als einem (1) Computer abgetrennt werden. C. Sie sind berechtigt, das Programm zu Ihrem eigenen Gebrauch zu verwenden, Sie sind aber nicht berechtigt: (i) ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von dem Lizenzgeber Reproduktionen des Programms in irgendeiner Weise an Dritte zu verkaufen oder zu übergeben, noch diese gegenüber Dritten zur Sicherung von Forderungen zu verwenden, noch an Dritte das Programm zu verleihen, zu vermieten, zu leasen oder die Lizenz daran zu erteilen; (ii) mit dem Programm oder irgendeinem Teil davon (dazu gehören unter anderem Bilder, Sounddateien, Schriften, Grafiken, Cliparts, Animationen, Photos, Datenbanken) einen kommerziellen Zweck zu verfolgen, wozu unter anderem, aber nicht ausschließlich, seine Verwendung in einem Cyber-Café, in einem Center für Computerspiele oder an irgendeinem anderen ortsgebundenen Standort sowie die Nutzung für eine private oder kommerzielle Webseite gehört; (iii) ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von dem Lizenzgeber den Editor und die damit geschaffenen neuen Materialien (dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, Bilder, Sounddateien, Schriften, Grafiken, Cliparts, Animationen, Photos, Datenbanken) zu kommerziellen Zwecken zu verwenden oder Dritten eine solche Verwendung zu gestatten, wozu unter anderem, aber nicht ausschließlich, die Verteilung neuer Materialien auf einer Stand-alone- Basis oder im Paket mit anderer Software oder Hardware über alle Vertriebswege gehört, wozu unter anderem, aber nicht ausschließlich, der Verkauf im Einzelhandel und der elektronische Online-Vertrieb gehören sowie (iv) ohne vorheriges schriftliches Einverständnis von Vivendi Universal Games als Spielleiter (Host) für das Programm zu fungieren oder für dieses Dienste anzubieten, die der Initiierung von Spielen dienen, noch Kommunikationsprotokolle zu emulieren oder weiterzuleiten, die von dem Lizenzgeber im Netzwerk-Feature des Programms verwendet werden, und dazu Methoden wie Protokollemulation, Tunneling, die Modifikation oder das Hinzufügen von Komponenten zum Programm, ein Utility-Programm oder irgendeine andere schon bekannte oder zukünftig entwickelte Technik zu benutzen. Dies gilt für jeden Zweck, dazu gehören unter anderem, aber nicht ausschließlich, Netzwerkspiele über das Internet, Netzwerkspiele, die kommerzielle oder nicht-kommerzielle Gaming-Netzwerke verwenden oder die zu Content-Aggregation-Netzwerken gehören. 4. Weitergabe des Programms Sie dürfen auf Dauer Ihre gesamten Rechte unentgeltlich weiter übertragen, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung ergeben, unter der Voraussetzung, dass der Empfänger den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung zustimmt und Sie damit einverstanden sind, das Programm und alle neuen Materialien von Ihrem Heim- oder tragbaren Computer zu entfernen. 5. Ende der Lizenzvereinbarung Diese Lizenzvereinbarung läuft auf unbestimmte Zeit, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Sie können die Lizenzvereinbarung jederzeit kündigen, indem Sie das Programm und alle neuen Materialien vernichten. Der Lizenzgeber ist nach eigenem Ermessen, unbeschadet sonstiger Rechte berechtigt, die Lizenz bei Verstößen gegen diese Lizenzvereinbarung zu kündigen. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, das Programm und alle neue Materialien unverzüglich zu löschen. 6. USA-Ausfuhrbeschränkungen Das Programm darf nicht reexportiert, zum Download zur Verfügung gestellt oder in anderer Weise in irgendein Land (oder an einen seiner Staatsbürger oder Einwohner) exportiert werden, das von den USA mit einem Embargo für Güter belegt worden ist, oder an jemanden, der sich auf der Liste der "Special Designated Nationals" des US- Finanzministeriums oder der "Table of Denial Orders" des US- Handelsministeriums befindet. Mit der Installation des Programms stimmen Sie dem Vorstehenden zu, und Sie erklären und garantieren, dass Sie sich nicht in einem solchen Land befinden, kein Staatsbürger oder Einwohner eines solchen sind und nicht der Kontrolle irgendeiner solchen Liste unterliegen. 7. Technischer Kundendienst Der Lizenzgeber erklärt sich mit der Bereitstellung von technischem Kundendienst für das Programm einverstanden, bis das Programm nicht mehr in Vertrieb ist. Das Programm wird dann als "nicht mehr in Vertrieb" bezeichnet, wenn es ein Jahr lang nicht mehr vom Lizenzgeber oder seinen Lizenznehmern vertrieben und/oder hergestellt wurde. Der technische Kundendienst kann seitens des Lizenzgebers per Telefon oder Email erfolgen oder dadurch, dass relevante Informationen zu technischen Problemen auf der Internetseite des Lizenzgebers zur Verfügung gestellt werden. Der technische Kundendienst kann Sie vor Gewährung einer Serviceleistung zu einer Registrierung des Produktes auffordern. Ohne explizite Angabe auf der Verpackung übernimmt der Lizenzgeber keinerlei Verpflichtung, den technischen Kundendienst über eine gebührenfreie Telefonnummer zur Verfügung zu stellen. 8. Dauer der Bereitstellung der Online-Komponente des Programms Wenn dieses Programm eine Online-Komponente enthält, die es erlaubt, das Produkt über das Internet mit Hilfe der vom Lizenzgeber bereitgestellten Server und Software zu nutzen, gilt Folgendes: Der Lizenzgeber erklärt sich bereit, die Server- und Softwaretechnologie zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht die Online-Komponente zu nutzen bis das Programm nicht mehr in Vertrieb ist, wie oben festgelegt. Danach steht es dem Lizenzgeber frei, weiterhin Server- und Softwaretechnologie zur Verfügung zu stellen, die es ermöglicht die Online-Komponente zu nutzen oder die Rechte zur Bereitstellung von Server- und Softwaretechnologie, die es ermöglicht die Online-Komponente zu nutzen, an andere Anbieter weiterzugeben. Dem Lizenzgeber entstehen aus obigem Absatz jedoch keinerlei Verpflichtungen, die Server- und Softwaretechnologie, die es ermöglicht die Online-Komponente zu nutzen, über den Zeitpunkt hinaus zur Verfügung zu stellen, an dem das Programm nicht mehr in Vertrieb ist. 9. Beschränkte Gewährleistung Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jede Gewährleistung für das Programm, den Editor und die Anleitung(-en) ab. Das Programm, der Editor und die Anleitung(-en) werden "wie vorliegend" usgeliefert. DER LIZENZGEBER ÜBERNIMMT KEINE GARANTIE, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, FÜR DIE RICHTIGKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT, UNVERSEHRTHEIT, VERKÄUFLICHKEIT SOWIE DIE EIGNUNG ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK DES PROGRAMMS. Sämtliche Risiken, die aus der Verwendung des Programms, des Editors und der Handbücher entstehen können, trägt der Lizenznehmer. Der Lizenzgeber garantiert für einen Zeitraum von 2 Jahren ab dem Kaufdatum des Programms, dass das Programm frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern ist und bei normaler Verwendung im Wesentlichen gemäß der beiliegenden Dokumentation funktioniert. Sollte sich das Programm oder der Datenträger während der Garantiezeit trotz sachgerechter Behandlung als defekt erweisen, kontaktieren Sie bitte den Händler, bei dem das Produkt erworben wurde. Bedingung hierfür ist, dass die Mängel oder Schäden spätestens 2 (zwei) Monate nach Auftreten derselben mitgeteilt wurden. Da einige Staaten/Rechtsprechungen zeitliche Beschränkungen implizierter Garantien nicht gestatten, gilt diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht. Diese Gewährleistungsbeschränkung beeinträchtigt in keiner Weise die Wirkung anderslautender anwendbarer Gesetze und Verordnungen. 10. Haftungsbeschränkung WEDER DER LIZENZGEBER, NOCH SEINE SUBUNTERNEHMER, TOCHTERGESELLSCHAFTEN ODER LIZENZGEBER HAFTEN FÜR DURCH DIE VERWENDUNG DES PROGRAMMS ODER DES EDITORS ENTSTEHENDE SCHÄDEN. DAZU GEHÖREN UNTER ANDEREM ARBEITS- UND COMPUTERAUSFÄLLE, FEHLFUNKTIONEN SOWIE ALLE FINANZIELLEN VERLUSTE ODER SCHÄDEN. Da einige Staaten/Rechtsprechungen den Haftungsausschluss für Schäden und Folgeschäden bzw. die zeitliche Beschränkung impliziter Garantien nicht gestatten, gilt diese Beschränkung für Sie möglicherweise nicht. 11. Rechtsansprüche Sie stimmen hiermit zu, dass der Lizenzgeber erheblich beschädigt wird, falls diese Lizenzvereinbarung verletzt wird, und infolgedessen dass der Lizenzgeber sich mit dieser Lizenzvereinbarung gegen Schädigungen versichert und zur Wahrung seiner Rechte im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung auch ohne Verpflichtung oder andere Sicherheiten oder eine nachweisbare Schädigung entsprechende Rechtsmittel ergreifen kann. Ferner findet die Rechtsprechung der jeweils zuständigen Staaten Anwendung. 12. Verschiedenes Erfüllungsort und Gerichtsstand dieser Lizenzvereinbarung ist Deutschland und deutsche Gesetze sind anwendbar. Nebenabreden zu dieser Lizenzvereinbarung sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das Gleiche gilt für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die in gesetzlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei der Aufdeckung ergänzungsbedürftiger Vertragslücken. Sie bestätigen hiermit, die vorstehende Lizenzvereinbarung gelesen zu haben, sie zu verstehen und damit einverstanden zu sein, dass die Aktion der Programminstallation eine Bestätigung ihres Einverständnisses darstellt, an die Bedingungen gebunden zu sein, die in der Lizenzvereinbarung enthalten sind. Sie bestätigen außerdem und erklären sich einverstanden, dass diese Lizenzvereinbarung die vollständige und ausschließliche vertragliche Abmachung darstellt, die zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen besteht, und dass die Lizenzvereinbarung jede frühere oder gegenwärtige Vereinbarung, ob schriftlich oder mündlich, und jede andere Mitteilung zwischen dem Lizenzgeber und Ihnen aufhebt.